Während eines Lockdowns, eines drohenden Lockdowns oder letztlich bis zu einer "Entwarnung" durch das RKI hinsichtlich der Fallzahlen und der Ansteckungshäufigkeit, führen wir keine Besprechungen oder Ortstermine durch. Gerichtstermine werden nach Maßgabe der gerichtlichen Vorgaben wahrgenommen. Als Ersatz bzw. Hilfslösung für nicht stattfindende Besprechungen bieten wir Ihnen neben der üblichen Kommunikation mit Fax, E-Mail und Telefon auch die Möglichkeit einer Vidoebesprechnung nach vorheriger Vereinbarung und Absprache an. Hierzu müssten Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen, auf die Sie von Ihrem Rechner während der Konferenz Zugriff haben sollten. Darüber hinaus benötigen Sie natürlich einen PC oder Laptop mit entsprechender Video- oder Audioausstattung.
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