Im November 1982 schlossen sich die Rechtsanwälte Udo J. Müller und Ulrich Bornemann zur Sozietät Müller, Bornemann GbR zusammen. Kanzleisitz war die Feldstraße in Düsseldorf. 1987 zog die Kanzlei um in die Duisburger Straße 16. Die Kanzleiräume mit einer Größe von 150 qm wurden aufwändig entkernt und umgebaut. 1991 wurde Rechtsanwalt Bernd Kiel in die Sozietät aufgenommen. Die Sozietät mietete Nachbarräumlichkeiten an und baute auch diese 60 qm um und integrierte sie in die vorhandene Praxis. 1994 stieß Rechtsanwalt Jürgen Peerenboom als Sozius zur Kanzlei hinzu, die unter dem Namen Bornemann, Kiel und Partner GbR im Rechtsverkehr auftrat. Im Jahr 1997 schied Rechtsanwalt Udo J. Müller aus der Kanzlei aus, um in seine niederrheinische Heimat nach Wesel zurückzukehren, wo er immer noch als Einzelanwalt tätig ist. Die verbliebene Sozietät aus drei Kollegen wurde bis zum Jahr 2020 fortgesetzt, bis Rechtsanwalt Kiel nach einjähriger schwerer Krankheit im September 2020 verstarb. Da die Sozietät in ihrer langjährigen Ausgestaltung nicht fortgesetzt werden kann, werden die Büroräumlichkeiten zum 31.03.2021 aufgegeben. Rechtsanwalt Bornemann und Rechtsanwalt Peerenboom verlegen ihre berufliche Tätigkeit an ihre jeweiligen Privatadressen in Düsseldorf und Neuss. Das bisherige Leistungsspektrum kann und soll nicht aufrecht erhalten bleiben. Rechtsanwalt Peerenboom wird im Wesentlichen seine Tätigkeit als Nachlasspfleger aufrecht erhalten und im Übrigen forensisch nur laufende Mandatsverhältnisse abwickeln. Rechtsanwalt Bornemann wird ab April 2021 von dem neu ausgestalteten Büro in der Wupperstraße in Düsseldorf, in dem auch die wesentlichen technischen Einheiten untergebracht sind, vorwiegend seine bisherigen Tätigkeitsschwerpunkte des Wohnungseigentumsrechts und des gewerblichen und privaten Mietrechts ausüben. Auch hier werden selbstverständlich laufende Mandate aus anderen Rechtsbereichen abgewickelt und zu Ende geführt.
Die Kanzlei